Fachgebiet: Öffentliches Baurecht

Fachgebiet Öffentliches Baurecht
Wir vertreten Sie in Angelegenheiten des Öffentlichen Baurechts

Sie haben Streit mit dem Bauamt?
Es geht um die Erteilung einer Baugenehmigung oder Anfechtung einer solchen durch einen Nachbarn?
Es geht um eine Bauordnungsverfügung (Stilllegung, Beseitigung, Nutzungsuntersagung), die Sie anfechten wollen oder als Nachbar vom Bauamt gegen den Bauherrn begehen?
Es geht um einen Bebauungsplan, den Sie anfechten wollen?

Das öffentliche Baurecht ist sehr vielfältig und sehr verstreut normiert. Hierzu kommt, dass das Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht eine enorme Rolle für den Erfolg der Rechtsstreitigkeiten hat.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt zum einen in der planungsrechtlichen Zulässigkeit von baulichen Anlagen, abhängig vom Vorleigen eines Bebauungsplanes oder dem unbeplanten Innen- oder Außenbereich einer Gemeinde.

Nur eingeschränkt können sich Nachbarn gegen eine erteilte Baugenehmigung wehren oder ein Einschreiten gegen den Bauherrn begehren. Hier ist eine dezidierte Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Berufungsgerichte (OVG oder VGH) der Länder erforderlich, um optimal den Mandanten zu beraten und zu vertreten. Das Rücksichtnahmegebot und der Plangewährleistungsanspruch sind nur einige der nötigen Facetten.

Unsere Leistungen für Sie im öffentlichen Baurecht:

  • Betreuung und Vertretung in Erörterungs- und Anhörungsterminen oder –verfahren.
  • Betreuung und Vertretung bei Anträgen auf Erlass von Baugenehmigungen oder Bauordnungsverfügungen
  • Betreuung und Vertretung in Widerspruchs- oder Klageverfahren gegen Baugenehmigungen oder Bauordnungsverfügungen
  • Betreuung und Verfügung im einstweiligen Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten

Ihr Rechtsanwalt für öffentliches Baurecht Münster: Rechtsanwalt Thomas Müller

Schorlemerstr. 12 in 48143 Münster

Tel.: 0251/82014 und Fax 0251/88395
E-Mail: