Sie
wollen einen Arbeitsvertrag abschliessen oder beenden?
Sie
wollen Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag geltend machen oder abwehren?
Da es kein
einheitliches „Arbeitsgesetzbuch“ gibt, sind die Rechte und Pflichten
aus dem Arbeitsverhältnis zum einen verstreut in Einzelgesetzen
geregelt. Zum anderen sind viele Probleme nicht oder nur unzureichend
normiert, so dass hier Richterrecht zum Tragen kommt. Hierfür sind
fundierte Kenntnisse der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung
erforderlich. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und Kenntnisse
stehen wir Ihnen hierzu mit Rat und Tat zur Seite. Wir vertreten Sie als
Arbeitgeber, oder ebenso als Arbeitnehmer und entwickeln ein Konzept,
das Ihren Interessen entspricht. Wir kommen auch gern in Ihren Betrieb,
um vor Ort die Probleme, ggf. mit dem Betriebsrat zu lösen.
Natürlich
vertreten wir auch die Interessen unserer Mandanten vor den
Arbeitsgerichten.
Unsere Schwerpunkte sind im Arbeitsrecht:
Arbeitsvertrag:
Wir
erstellen Ihnen einen Arbeitsvertrag, der Ihre Interessen durchsetzt.
Sollte der Arbeitgeber einen (Standard-)Arbeitsvertrag vorgelegt haben,
so prüfen wir diesen eingehend auf Risiken und Verträglichkeit mit Ihren
Interessen: Natürlich führen wir auch Verhandlungen mit der anderen
Seite.
Arbeitszeugnis:
Wir
entschlüsseln die darin verwendeten Formulierungen; dringen ggf. auf
Abänderung des Zeugnisses und erheben ggf. Zeugnisklage.
Krankheit:
Wir
setzen Ihre Rechte und Pflichten im Krankheitsfall nach dem
Entgeltfortzahlungsgesetz durch.
Kündigung:
Ordentliche
Kündigung: Wir überprüfen die Kündigungsgründe nach dem
Kündigungsschutzgesetz, die Kündigungsfristen unter Berücksichtigung der
aktuellen Rechtsprechung; ggf. erheben wir Kündigungsschutzklage vor
dem Arbeitsgericht und realisieren ggf. die Abfindung.
Außerordentliche
Kündigung aus wichtigem Grund: Wir überprüfen den wichtigen Grund; die
Kündigungserklärungsfrist; erheben Kündigungsschutzklage.
Änderungskündigung:
Wir erörtern Reaktionsmöglichkeiten und Strategien bei einer
Änderungskündigung und erheben ggf. Klage.
Wichtiger Hinweis:
Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen ab Erhalt
der Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht erheben, da anderenfalls die
Kündigung als wirksam gilt! Bitte wenden Sie sich daher unbedingt
unverzüglich nach Erhalt der Kündigung an uns!
Urlaub:
Wir prüfen den
Anspruch auf Urlaub nach Bundesurlaubsgesetz, ggf. modifiziert nach
Tarifvertrag sowie Ansprüche auf Urlaubsabgeltung
Weihnachtsgeld:
Wir
prüfen Ansprüche auf freiwillig gewährtes Weihnachtsgeld; Abänderung
sowie Aufhebungsmöglichkeiten der betrieblichen Übung; Verfallfristen
für Weihnachtsgeld