Fachgebiet: Öffentliches Baurecht
Sie haben einen Streit mit dem Bauamt?
Es
geht um die Erteilung einer Baugenehmigung oder Anfechtung einer
solchen durch einen Nachbarn?
Es geht
um eine Bauordnungsverfügung (Stilllegung, Beseitigung,
Nutzungsuntersagung), die Sie anfechten wollen oder als Nachbar vom
Bauamt gegen den Bauherrn begehren?
Es
geht um einen Bebauungsplan, den Sie anfechten oder als Gemeinde
erlassen wollen?
Das öffentliche
Baurecht ist sehr vielfältig und sehr verstreut normiert. Hierzu kommt,
dass das Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht eine enorme
Rolle für den Erfolg solcher Rechtsstreitigkeiten hat.
Ein
besonderer Schwerpunkt liegt zum einen in der planungsrechtlichen
Zulässigkeit von baulichen Anlagen, abhängig vom Vorliegen eines
Bebauungsplanes oder dem unbeplanten Innen- oder Außenbereich einer
Gemeinde.
Nur eingeschränkt können sich Nachbarn gegen
eine erteilte Baugenehmigung wehren oder ein Einschreiten gegen den
Bauherrn begehren. Hier ist eine dezidierte Kenntnis der Rechtsprechung
des Bundesverwaltungsgerichtes und der Berufungsgerichte (OVG oder VGH)
der Länder erforderlich, um optimal den Mandanten zu beraten und zu
vertreten. Das Rücksichtnahmegebot und der Plangewährleistungsanspruch
sind nur einige der nötigen Facetten.
Unsere
Leistungen für Sie können sein:
- Betreuung
und Vertretung in Erörterungs- und Anhörungsterminen oder –verfahren.
- Betreuung
und Vertretung bei Anträgen auf Erlass von Baugenehmigungen oder
Bauordnungsverfügungen
- Betreuung und Vertretung in
Widerspruchs- oder Klageverfahren gegen Baugenehmigungen oder
Bauordnungsverfügungen
- Betreuung und Vertretung im
einstweiligen Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten
- Betreuung
von Gemeinden bei der Aufstellung von Bauleitplänen oder anderen
Planungsakten und Entscheidungen (z.B. Einvernehmen der Gemeinde nach §
36 BauGB)
Rechtsanwalt Thomas Müller Die zunehmende Anzahl an Gesetzen, deren Verzahnung und Komplexität einerseits und die Flut von Gerichtsentscheidungen andererseits machen die richtige Auswahl der zu beauftragenden Kanzlei immer schwieriger. Fachkompetenz, Innovation, Dienstleistung und Vertrauen sind von entscheidender Bedeutung. Die 1988 gegründete Kanzlei betreut mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Personen mit privaten Rechtsproblemen. Schorlemerstr. 12 in 48143 Münster Tel. 0251/82014 Fax 0251/88395 Unser Büro ist durchgängig besetzt und Sie können Besprechungstermine mit uns auch in den Abendstunden individuell vereinbaren.
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