Franchising / Franchiserecht
Sie
haben eine Geschäftsidee und wollen diese über Franchisebetriebe
ausdehnen?
Oder haben Sie umgekehrt die
Möglichkeit, an einem vorhandenen Franchisekonzept teilzunehmen?
In jedem
Fall ist eine fundierte juristische Beratung hinsichtlich der
juristischen Folgen wichtig. Denn Fehler bei Abschluss von
Franchiseverträgen sind später vielfach nicht korrigierbar.
Franchising
ist eine moderne Vertriebsform für bestimmte Produkte, Technologien
oder Dienstleistungen. Hierzu wird der Franchisevertrag zwischen
selbständigen Unternehmern, nämlich dem Franchisegeber auf der einen
Seite und dem Franchisenehmer auf der anderen Seite geschlossen.
Besonderes Merkmal des Franchisevertrages ist der Umstand, dass der
Franchisegeber ein spezielles Know how entwickelt hat, welches er dem
Franchisenehmer gegen eine Franchisegebühr überlässt. Der
Franchisenehmer darf dann dieses Know how nutzen, verspricht aber ein
einheitliches Auftreten, so wie die anderen Franchisebetriebe am Markt,
damit der Wiedererkennungswert steigt. Typische Beispiele sind hierbei
Fastfoodketten.
Vielfach gehen mit dem
Franchisevertrag weitere Verpflichtungen einher, wie z.B. die
Verpflichtung, sämtliche Produkte vom Franchisegeber zu erwerben, auch
die Einrichtung des Ladenlokals sowie insgesamt absichernde Maßnahmen,
die einen einheitlichen Auftritt am Markt gewährleisten. Ferner finden
sich vielfach Verpflichtungen zur Teilnahme an Schulungen im
Vertriebssystem, Kontrolle der Ausführung des Systems, Mindestumsätze
etc.
Aufgrund
dieses Dauerschuldverhältnisses und der damit verbundenen zahlreichen
Verpflichtungen einerseits und Rechte andererseits, welche vielfach noch
über Vertragsstrafen etc. abgesichert werden, empfiehlt sich unbedingt
vor Abschluss des Franchisevertrages diesen durch einen versierten
Anwalt überprüfen zu lassen. Ist der Vertrag einmal geschlossen, lassen
sich hierzu Korrekturen im Regelfall nicht mehr vornehmen.
Hier
stehen wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit Rat und Tat
zur Seite:
Wir entwickeln für Sie maßgeschneiderte Konzepte:
Entwurf
von Franchiseverträgen
Nach einer
eingehenden Analyse, die wir auch gern vor Ort in Ihrem Unternehmen
vornehmen, erstellen wir Ihnen einen tragfähigen Vertragsentwurf.
Überprüfung
von Franchiseverträgen
Sollte der Franchisegeber
seinen (Standard)-Vertrag Ihnen vorgelegt haben, so prüfen wir diesen
eingehend auf Risiken und Verträglichkeit mit Ihren Interessen.
Natürlich führen wir auch bei Bedarf Verhandlungen mit der
Rechtsabteilung der anderen Seite.
Rechtsstreitigkeiten
So Sie
Streitigkeiten aus dem Franchisevertrag haben, vertreten wir Ihre
Interessen gegenüber der anderen Seite; ggf. vertreten wir Sie auch vor
Gericht.
Rechtsanwalt Frank Müller
Die
zunehmende Anzahl an Gesetzen, deren Verzahnung und
Komplexität einerseits und die Flut von
Gerichtsentscheidungen andererseits machen die richtige Auswahl der zu
beauftragenden Kanzlei immer schwieriger. Fachkompetenz, Innovation,
Dienstleistung und Vertrauen sind von entscheidender Bedeutung.
Die 1988 gegründete Kanzlei betreut mittelständische
Unternehmen, Freiberufler und Personen mit privaten Rechtsproblemen.
Schorlemerstr. 12 in 48143 Münster
Tel. 0251/82014
Fax 0251/88395
Unser Büro ist durchgängig besetzt und Sie
können Besprechungstermine mit uns auch in den Abendstunden
individuell vereinbaren.
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