Rechtsanwaltskanzlei Müller & Müller
Franchising / Franchiserecht

Franchising / Franchiserecht


Sie haben eine Geschäftsidee und wollen diese über Franchisebetriebe ausdehnen?

 

Oder haben Sie umgekehrt die Möglichkeit, an einem vorhandenen Franchisekonzept teilzunehmen?

 

 

In jedem Fall ist eine fundierte juristische Beratung hinsichtlich der juristischen Folgen wichtig. Denn Fehler bei Abschluss von Franchiseverträgen sind später vielfach nicht korrigierbar.

 

Franchising ist eine moderne Vertriebsform für bestimmte Produkte, Technologien oder Dienstleistungen. Hierzu wird der Franchisevertrag zwischen selbständigen Unternehmern, nämlich dem Franchisegeber auf der einen Seite und dem Franchisenehmer auf der anderen Seite geschlossen. Besonderes Merkmal des Franchisevertrages ist der Umstand, dass der Franchisegeber ein spezielles Know how entwickelt hat, welches er dem Franchisenehmer gegen eine Franchisegebühr überlässt. Der Franchisenehmer darf dann dieses Know how nutzen, verspricht aber ein einheitliches Auftreten, so wie die anderen Franchisebetriebe am Markt, damit der Wiedererkennungswert steigt. Typische Beispiele sind hierbei Fastfoodketten.

 

Vielfach gehen mit dem Franchisevertrag weitere Verpflichtungen einher, wie z.B. die Verpflichtung, sämtliche Produkte vom Franchisegeber zu erwerben, auch die Einrichtung des Ladenlokals sowie insgesamt absichernde Maßnahmen, die einen einheitlichen Auftritt am Markt gewährleisten. Ferner finden sich vielfach Verpflichtungen zur Teilnahme an Schulungen im Vertriebssystem, Kontrolle der Ausführung des Systems, Mindestumsätze etc.

 

Aufgrund dieses Dauerschuldverhältnisses und der damit verbundenen zahlreichen Verpflichtungen einerseits und Rechte andererseits, welche vielfach noch über Vertragsstrafen etc. abgesichert werden, empfiehlt sich unbedingt vor Abschluss des Franchisevertrages diesen durch einen versierten Anwalt überprüfen zu lassen. Ist der Vertrag einmal geschlossen, lassen sich hierzu Korrekturen im Regelfall nicht mehr vornehmen.

 

Hier stehen wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit Rat und Tat zur Seite:
Wir entwickeln für Sie maßgeschneiderte Konzepte:

 

 

Entwurf von Franchiseverträgen


Nach einer eingehenden Analyse, die wir auch gern vor Ort in Ihrem Unternehmen vornehmen, erstellen wir Ihnen einen tragfähigen Vertragsentwurf.

 

Überprüfung von Franchiseverträgen


Sollte der Franchisegeber seinen (Standard)-Vertrag Ihnen vorgelegt haben, so prüfen wir diesen eingehend auf Risiken und Verträglichkeit mit Ihren Interessen. Natürlich führen wir auch bei Bedarf Verhandlungen mit der Rechtsabteilung der anderen Seite.

 

Rechtsstreitigkeiten

So Sie Streitigkeiten aus dem Franchisevertrag haben, vertreten wir Ihre Interessen gegenüber der anderen Seite; ggf. vertreten wir Sie auch vor Gericht. 



Rechtsanwalt Frank Müller

Die zunehmende Anzahl an Gesetzen, deren Verzahnung und Komplexität einerseits und die Flut von Gerichtsentscheidungen andererseits machen die richtige Auswahl der zu beauftragenden Kanzlei immer schwieriger. Fachkompetenz, Innovation, Dienstleistung und Vertrauen sind von entscheidender Bedeutung.

Die 1988 gegründete Kanzlei betreut mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Personen mit privaten Rechtsproblemen.

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Unser Büro ist durchgängig besetzt und Sie können Besprechungstermine mit uns auch in den Abendstunden individuell vereinbaren.



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