Sie wollen
eine Gesellschaft gründen oder in eine Gesellschaft eintreten?
Oder möchten
Sie weitere Gesellschafter in Ihre Gesellschaft aufnehmen?
In jedem Fall
ist eine fundierte juristische Beratung hinsichtlich der juristischen
Folgen wichtig. Denn Fehler bei Abschluss von Gesellschaftsverträgen
lassen sich später vielfach nicht mehr korrigieren.
Das
Gesellschaftsrecht schafft viele, für den juristischen Laien kaum
überschaubare Rechte und Pflichten. Zu bedenken sind die Auswirkungen im
Innenverhältnis der Gesellschafter zueinander sowie im Außenverhältnis
gegenüber Vertragspartnern. Hierbei wird insbesondere die Wahl der
Gesellschaftsform relevant, wenn man eine persönliche Haftung der
Gesellschafter mit dem gesamten Privatvermögen vermeiden will. Da
empfiehlt es sich unbedingt, vor Abschluss eines Gesellschaftsvertrages
diesen durch einen versierten Anwalt überprüfen bzw. erstellen zu
lassen. Ist der Vertrag einmal geschlossen, lassen sich hierzu
Korrekturen im Regelfall nicht mehr vornehmen.
Hier stehen wir Ihnen aufgrund
unserer langjährigen Erfahrung mit Rat und Tat zur Seite. Wir entwickeln
für Sie maßgeschneiderte Konzepte:
Entwurf von Gesellschaftsverträgen:
Nach einer
eingehenden Analyse, die wir auch gern vor Ort in Ihrem Unternehmen
vornehmen, erstellen wir Ihnen einen tragfähigen Vertragsentwurf, der
Ihre Interessenlage umsetzt.
Überprüfung von
Gesellschaftsverträgen:
Sollte Ihnen ein (Standard)-Vertrag
vorgelegt worden sein, so prüfen wir diesen eingehend auf Risiken und
Verträglichkeit mit Ihren Interessen. Natürlich führen wir auch bei
Bedarf Verhandlungen mit der anderen Seite.
Rechtsstreitigkeiten:
So Sie
Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsvertrag haben, vertreten wir Ihre
Interessen gegenüber der anderen Seite; ggf. vertreten wir Sie auch vor
Gericht.