Sind
Sie unzufrieden mit Ihrem Prüfungsergebnis?
Planen Sie eine Prüfungsanfechtung?
Dann sollten Sie fachmännischen Rat einholen!
I.
Das Problem:
Beurteilungsspielraum bei Prüfungsentscheidungen
Prüfungsentscheidungen
unterliegen einer
eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle, soweit es
sich um prüfungsspezifische Wertungen, die mit fachlichen
Urteilen untrennbar verknüpft sind, handelt. Diese bleiben der
letzten Entscheidungskompetenz der Prüfungsbehörden
überlassen. Der den Prüfern bleibende
Bewertungsspielraum ist jedoch dann überschritten, wenn die
Prüfungsbehörde
- Verfahrensfehler
begeht,
- anzuwendendes
Recht verkennt,
- von einem
unrichtigen Sachverhalt ausgeht,
- allgemeingültige
Bewertungsmaßstäbe
verletzt oder
- sich von
sachfremden Erwägungen leiten lässt.
Die
Prüfungsentscheidung ist ferner aufzuheben, wenn in
Fachfragen eine wissenschaftlich vertretbare und mit gewichtigen
Argumenten folgerichtig begründete Lösung als falsch
gewertet worden ist. Dagegen
ist der Bewertungsspielraum der Prüfungsgremien bei
- der
Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse auf den Einzelfall,
- bei der
Gründlichkeit und
- der
Überzeugungskraft der Argumentation
weiter. Den Gerichten bleibt hier nur die Kontrolle, ob die Wertung so
aus dem Rahmen fällt, dass sie Fachkundigen unhaltbar
erscheinen muss.
Eine erfolgversprechende
Prüfungsanfechtung muss also bei den
oben genannten Kriterien ansetzen und diese sorgfältig
aussortieren. Hierzu gehört neben fachlich hochgradiger
Kompetenz ein Maximum an Erfahrung sowie das Know-How für
diese spezifische Materie.
II.
Unsere Anwaltsleistung:
Die von uns zu
erbringende Anwaltsleistung besteht deshalb darin, in
Ihren Prüfungsleistungen nach einem solchen Beurteilungsfehler
der Prüfer zu suchen und falls man einen solchen findet,
diesen schriftlich geltend zu machen. Hier kommt uns unsere jahrelange
Erfahrung und Spezialisierung auf diese besondere Materie zu Gute.
Aufgrund des oben
beschriebenen Spielraumes bringt es nichts, wenn man
den Stellungnahmen der Prüfer lediglich eigene andere
Stellungnahmen entgegenhält.
Wir empfehlen dringend,
diese substantiierten Einwendungen bereits im
außergerichtlichen Widerspruchs- oder
Gegenvorstellungsverfahren umfassend geltend zu machen, da in diesem
Stadium der konkret bewertende Prüfer zu unserem Vortrag
Stellung nehmen muss. Im etwaigen späteren Gerichtsverfahren
wird die Klageerwiderung häufig nur noch von Bearbeitern der
Prüfungsbehörde ohne Beteiligung der Prüfer
abgefasst. Sie können sich vorstellen, dass dann ein Erfolg in
der Regel nur durch ein obsiegendes Urteil des Gerichtes eintreten wird.
Sollte kein
Beurteilungsfehler im o. g. Sinne vorliegen, kann man
versuchen durch Hervorhebung der positiven Seiten der
Prüfungsleistung die Prüfer darum zu bitten, eine
andere Note zu vergeben. Dies hat nur Sinn, wenn man den Eindruck hat,
dass der Spielraum noch anders ausgeübt werden
könnte. Für diese Einschätzung sollte man
Erfahrung haben.
Was in Ihrem
Fall zu raten ist,
wird sich erst nach einer
vorzunehmenden Akteneinsicht entscheiden lassen.
III.
Beachten Sie Fristen!
Gegen einen
Prüfungsentscheid muss im Regelfall innerhalb von
einem Monat ab Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. In einigen
Prüfungsfällen muss innerhalb eines Monats eine
Gegenvorstellung eingereicht werden.
Manche Fehler
(insbesondere Verfahrensfehler) unterliegen einer
unverzüglichen Rügepflicht, die bei Nichteinhaltung
zu einem Rechtsverlust führen kann.
Bei Einwendungen gegen
die Bewertung einer mündlichen
Prüfungsleistung empfiehlt sich die zeitnahe Erstellung eines
wortgetreuen Protokolls aller Fragen und Antworten sowie ggf. die
Sicherung von Zeugen (Namen und Anschrift).
IV.
Analyse für
Verbesserungsversuche:
Sofern Sie anstelle oder
parallel zur Prüfungsanfechtung einen
Verbesserungsversuch starten wollen, ist es empfehlenswert, die eigenen
Fehler, die man in der Prüfungsleistung gemacht hat, zu
analysieren, um diese für den Verbesserungsversuch zu
vermeiden. Hier können wir Ihnen wertvolle Hilfestellungen
geben, indem wir Ihre Leistungen professionell analysieren und dies mit
Ihnen im Einzelgespräch durchgehen, damit diese Fehlerquellen
ausgemerzt werden. Aufgrund unserer Tätigkeit in der
juristischen Ausbildung können wir darüber hinaus
noch weitere wertvolle Tipps für Ihren Verbesserungsversuch
geben.
Prüfungsanfechtung:
-
Beurteilungsspielraum
bei Prüfungsentscheidungen
-
Beachten
Sie Fristen!
-
Analyse
für Verbesserungsversuche
-
Außergerichtlichen
Widerspruchs- oder Gegenvorstellungsverfahren
-
Nutzen
Sie unsere Anwaltsleistung - spezialisiert auf
Prüfungsanfechtungen