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Die gesetzliche Bezeichnung der einzelnen Berufsträger ist "Rechtsanwalt" (RA).
Die Berufsbezeichnung ist in Deutschland verliehen worden.

Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Rechtsanwaltsvergütungsverzeichnis (VV) und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA).

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 •  EuGH, Urteil vom 16.06.2011 C 65/09 und C 87/09 Verkäufer bei Ersatzlieferung für mangelhafte Verbrauchsgüter zu Ein- und Ausbau verpflichtet!
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