Fachgebiet: Subventions- und Beihilferecht
Sie begehren Subventionen, Beihilfen oder andere Finanzhilfen?
Die
Behörde hat eine gewährte Förderung nachträglich aufgehoben und
verlangt
Rückzahlung von Geldbeträgen und Zinsen?
Das
Recht der Europäischen Union beeinflusst Ihre Ansprüche?
Subventionen
im weiteren Sinne sind gesetzlich nicht geregelt, sondern nur
haushaltsrechtlich bereitgestellt. Die Details der Förderungen ergeben
sich regelmäßig aus in der Verwaltung intern gesetzten Richtlinien oder
anderen Förderbestimmungen. Eine gute Beratung setzt daher ein
fundiertes praktisches Wissen und Erfahrung voraus.
Einen
besonderen Schwerpunkt finden Sie bei uns in Fällen der Rückabwicklung
von Förderleistungen. Hier geht es insbesondere um die Rücknahme oder
den Widerruf von Bewilligungsbescheiden und um die Rechtmäßigkeit von
Rückforderungs- und Zinsforderungsbescheiden. Hier kommt unsere
langjährige Erfahrung im Verwaltungsverfahrensrecht auf Bundes- und
Landesebene besonders zur Geltung.
Unsere
Leistungen für Sie können sein:
- Betreuung
bei der Beantragung von Fördermitteln
- Betreuung bei der
Anhörung vor Rücknahme oder Widerruf einer Förderung
- Vertretung
in Widerspruchs- oder Klageverfahren gegen Rücknahme, Widerruf,
Rückforderung und Zinsforderung
- Betreuung und Vertretung in
Strafverfahren wegen Subventionsbetrug und ähnlichen Verfahren.
Rechtsanwalt Thomas Müller Die zunehmende Anzahl an Gesetzen, deren Verzahnung und Komplexität einerseits und die Flut von Gerichtsentscheidungen andererseits machen die richtige Auswahl der zu beauftragenden Kanzlei immer schwieriger. Fachkompetenz, Innovation, Dienstleistung und Vertrauen sind von entscheidender Bedeutung. Die 1988 gegründete Kanzlei betreut mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Personen mit privaten Rechtsproblemen. Schorlemerstr. 12 in 48143 Münster Tel. 0251/82014 Fax 0251/88395 Unser Büro ist durchgängig besetzt und Sie können Besprechungstermine mit uns auch in den Abendstunden individuell vereinbaren.
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