Fachgebiet: Erbrecht

Fachgebiet Erbrecht
Wir vertreten und unterstützen Sie in erbrechtlichen Angelegenheiten

Ohne letztwillige Verfügung gilt die gesetzliche Erbfolge, die aber häufig nicht der Interessenlage des Erblassers entspricht. Umgekehrt birgt ein selbstständig verfasstes Testament die Gefahr, dass ein juristischer Laie sich falsch ausdrückt oder nicht die passende juristische Konstellation wählt. Dies hat dann die fatale Folge, dass hinterher das eigentlich Gewollte vielfach gar nicht erbrechtlich umgesetzt wird.

Wir beraten Sie fachkundig über Inhalt und Formulierung Ihrer letztwilligen Verfügungen, damit auch wirklich Ihr letzter Wille umgesetzt wird.

Ebenso beraten wir Erben über die Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche und vertreten Sie gegebenenfalls vor Gericht.